Strandstrasse 9

Auf dem Foto aus den 1970er Jahren ist rechts die Nr. 9 zu sehen und daneben die Nummern 7 und 8. Die Hausnummern 1-6 wurden im 2. Weltkrieg zerstört, an deren Stelle wurde noch während des Kriegs eine Baracke errichtet. Rechte: Stadtarchiv HRO

Die Strandstraße 9, nahe der Grubenstraße gelegen, zählte im 20. Jahrhundert und wahrscheinlich auch vorher zu den schlechteren Adressen. Das Haus lag auf der Südseite der Straße und somit nicht direkt am Hafen, sondern in der zweiten Reihe.

Irgendwann um 1750 wird das Haus Strandstraße 9 errichtet worden sein. Der Stadtbrand 1677 hatte auch die Häuser im östlichen Bereich der Strandstraße vernichtet. Damals war der Hafen noch Strand, also ein Flussufer. Das Ufer war mit einem Bollwerk aus Steinkisten befestigt. Anlegestellen für die Schiffe waren die in die Warnow hineingebauten Brücken. Im östlichen Hafenbereich waren das in Verlängerung der gleichnamigen Straßen die Burgwall-, die Koßfelder- und die Mönchenbrücke.

Die Strandstraße war bis zum Abriss der Stadtmauer die hafenseitige Stadtgrenze. Die zum Haus Nr. 9 nächstgelegenen Strandtore waren das Heringstor an der Grubenstraße und das Mönchentor an der Großen Mönchenstraße.

Die heutige Grubenstraße war bis in die 1850er Jahre ein Wasserlauf, der die Rostocker Mittel- von der Altstadt trennte. Übergänge
verbanden die Stadtteile. In Verlängerung der Strandstraße führte die Lazarettbrücke in die Altstadt.
Mit der Entfestung der Stadt änderte sich das Erscheinungsbild der Strandstraße. Auf der Straßennordseite enstanden im 19.
Jahrhundert viele Neubauten, vornehmlich Kontore, Speicher, Handelshäuser.
Die Industrialisierung führte im 19. Jahrhundert zu erheblichen Veränderungen der Grubenstraße. Die namensgebende Grube wurde Anfang der 1850er Jahre zugeschüttet, um den Hafen per Eisenbahn an den Friedrich-Franz-Bahnhof anzuschließen. Die Stadtmauer wurde unweit des Kuhtores durchbrochen, die hölzernen Brücken, die die Grube querten, wurden abgerissen, ebenso wie das Heringstor am nördlichen Ende der Grube. Im Jahr 1855 wurde der Betrieb der Hafenbahn aufgenommen.
140 Jahre später endete dieses Kapitel der Rostocker Verkehrsgeschichte.

In den Adressbüchern finden sich Anfang des 20. Jahrhunderts meist vier Namen. Die ausgewiesenen Berufe wie Arbeitsmann, Schneider-, Schlossergeselle sind ein Indiz dafür, dass die Hausbewohner zu den ärmeren Rostockern gehörten. Nach Ende des 1. Weltkrieges finden sich häufiger auch Witwen im Adressbuch.

Nach einigen weiteren Blicken ins Adressbuch des Jahres 1900 bestätigt sich die These der schlechteren Adresse immer mehr. In der gesamten Straßenzeile Strandstraße 1 bis 14 findet sich kein erwänhenswertes Gewerbe, wohl aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite, deren Häuser direkt am Hafen lagen und die meisten nahezu doppelt so hoch waren. Neben den Hafenkneipen finden sich dort weitere für diese Zeit typische Gewerbe: eine Töpferei und eine Kohlenhandlung.

 

 

Grundriss des Erdgeschosses nach einer Bauzeichnung von 1928. Das Haus war ca.7,5 m breit und 11 m lang.
Legende: 1 = Hausflur/Treppe ins Obergeschoss, 2 = Zimmer, 3= Alkoven, 4 = Zimmer, 5 und 6 =WC, 7 = Innenhof, 8 = Küche, 9 = Alkoven, 10 =Zimmer

Ursprünglich gehörten wohl nur die Räume 1, 2, 3, 9 und 10 zum Erdgeschoss. Wann der zweigeschossige Anbau mit Flachdach erfolgte, (Räume 4-8 des Erdgeschosses) ist unbekannt. Eine Wohnung (Zimmer 2, 3, 4 bzw. 8, 9, 10) verfügte über ca. 25 m².
Im Jahr 1900 lebten bis zu fünf Personen in einer Wohnung, namentlich der Arbeiter Heinrich Waack mit seinen Frau Anna und den Töchtern Emma, Martha und Frieda. Weiterhin lebten im Haus: Der Arbeiter Carl Mumm mit seiner Frau Marie, die als Gepäckfahrerin tätig war. Die beiden Söhne Wilhelm und Ernst (geb. 1885) waren zum Zeitpunkt der Volkszählung 1900 nicht im Haus, weil sie zur See fuhren. Der Arbeiter Heinrich Buhr lebte mit Frau Auguste und Tochter Anna in der Strandstraße und auch die Hüttenhebers waren mit dem Arbeiter Fritz und seinen Söhnen Ludwig und Hermann zu dritt. Auf etwas mehr als 100 m² lebten somit 15 Personen.

Anfang der 1980er Jahre wurde das Haus zusammen mit den Hausnummern 7 und 8 abgerissen. Im Zuge der Neubebauung der Nördlichen Altstadt wurde ein Plattenbaublock errichtet, das Haus an der Stelle der ehemaligen Nummer 9 hat heute die Nr.4.

Mit dem Abriss des Hauses wurde auch die Bauakte geschlossen, einige wenige Schriftstücke aus der Zeit von 1900 bis ca. 1981 blieben in der sogenannten Abrissakte erhalten.

Die erhaltenen Schriftstücke haben z.T. anekdotischen Charakter, geben aber auch einen Einblick in den Verfall der Bausubstanz
während der DDR-Zeit.

Ein Vorgang mit einer Anzeige bei der Polizei am 19.05.1900.
„Es trat vor: Der Arbeitsmann Otto Kröhn, wohnhaft Strandstr. 9
Und erklärte:
In sämtliche Wohnungen des Hauses Strandstr. 9, gehörig dem Schankwirt C. Bastian, wohnhaft Strandstr. 74, speziell in meiner in dem 1. Obergeschoß belegenen Wohnung, befindet sich ein Ofenblech vor den Öfen nicht, ebenso nicht vor den Küchenherden, sodaß leicht Feuer entfachen kann. Ich bitte um Besichtigung.“
Daraufhin begibt sich der Schutzmann Willbrandt am 22.05. an den Ort des Geschehens und stellt fest, „daß sich in dem fraglichen Hause für sämtliche Öfen und Küchenherde kein Vorblech befindet.“
Am 30.Mai schreibt Carl Bastian an die Polizei, „daß schon seit 8 Tagen vor den Heizöffnungen sämtlicher Herde und Öfen Vorbleche der Vorschrift gemäß verlegt worden sind. Die alten Vorbleche waren schlecht und bedurften der Erneuerung, daher sind dieselben fortgerissen worden.“

Sechs Jahre später geht Carl Bastian, dann selbst zur Polizei und erstattet am 13.03.1906 Anzeige, weil sein Nachbar, der Kaufmann
Cohn, in dem neben der Nr. 9 verlaufenden Torweg an der zu Nr. 9 eigentümlichen Hauswand ein Pissoir habe einrichten lassen. Das Pissoir werde von Cohns Arbeitern benutzt. Dadurch sei die Wand schon derart durchfeuchtet, dass eine Wohnung bereits unbewohnbar sei.
Cohn weigert sich am 26.03. gegenüber dem Schutzmann Friedrich Schult, das Pissoir ohne entsprechende baupolizeiliche Aufforderung entfernen zu lassen.
Es folgt eine Begehung durch den Baupolizeikontrolleur Fritz Hellmuth am 05.04., bei der nochmals festgestellt wird, dass das Pissoir an der angegebenen Stelle errichtet wurde. Da Bastian jedoch die Wand auf der Innenseite mit Leinwand überspannt und neu tapeziert hat, kann keine Wanddurchfeuchtung festgestellt werden.
Daraufhin werden Herr Bastian und Herr Cohn für den 10.04. zum Stadtbaumeister Friedrich Thormann bestellt. Von Thormann wird bei diesem Termin festgelegt, dass Cohn die Außenwand im Bereich des Pissoirs mit einem halben Stein zu verstärken habe.

Die weiteren Belege betreffen die Genehmigung von Baumaßnahmen.

Im April 1928 wird das WC der Strandstr. 9 ans Abwasser angeschlossen. Den Tiefbau erledigt W.Kobrow, die Klempnerarbeiten P. Kobrow. Eigentümer zu dieser Zeit: J. Karsten, Arbeitsmann.

Im März 1939 bittet der Eigentümer Hans Krögner, Talstr. 6, um Genehmigung zur Neudeckung seines Hauses mit roten Doppelfalzziegeln. Die Deckung erfolgt zwischen Oktober 1939 und 04.06.1940.

In den 1960er Jahren ist die Wohnungsnot in Rostock groß. Die Betriebe schicken ihre eigenen Handwerker, um Räumlichkeiten bewohnbar zu machen. Für die „Instandsetzung der bauaufsichtlich gesperrten Wohnung Strandstraße 9 (Stube, Alkoven, Küche)“ (Nr. 2, 3, 4 vom Grundriss) wird dem VEB Energieversorgung in der Bleicherstraße von der Staatlichen Bauaufsicht am
14.05.1965 ein Gebrauchsabnahmeschein ausgestellt.

Das letzte Schriftstück in der Abrissakte ist ein Bauzustandsbericht, ausgestellt von der Staatlichen Bauaufsicht der Stadt
Rostock am 16.01.1981. Zu diesem Zeitpunkt werden Erd- und Obergeschoss als je eine Wohnung genutzt.

„Vorderfront massives Mauerwerk. Erdgechoß 36 cm stark, 1. Obergeschoß 25 cm stark. Mauerwerk weist an der Vorderfront im Sockelbereich durch Feuchtigkeit Abplatzungen auf.
Die Rückfront besteht aus Fachwerk, dieses ist durch Witterungseinfluß stark in Mitleidenschaft gezogen. …
Der Fußboden gibt beim Begehen nach.
An der Dachkonstruktion sind von außen Durchbiegungen sichtbar. …
Die Giebelwand zum Nebenhaus ist nur einen halben Stein stark. An den Wänden ist keine zusätzliche Dämmung angebracht. Sämtliche Fenster sind als Einfachfenster ausgebildet.
Die Dachhaut besteht aus Doppelfalzziegeln und ist überaltert. (die Dachdeckung von 1940 ?, d.A.). Es regnet an mehreren Stellen
durch. Die Dachrinne und Fallrohre sind defekt. Sperrungen gegen aufsteigende und seitlich eindringende Feuchtigkeit sind nicht mehr vorhanden. Die Kellerwände sind durchfeuchtet und es ist davon auszugehen, daß der Keller Hochwasser gefährdet ist.  …
Die Schornsteine im oberen Bereich sind versottet. ….
Der gesamte Innenausbau zeigt große Verschleißerscheinungen aus. Sanitär, Elt und Versorgungseinrichtungen entsprechen in keiner Weise den TGL-Bestimmungen. Auf Grund des schlechten Zustandes des Hauses, der Wärmedämmung sowie des überalterten Innenausbaues, den Durchfeuchtungserscheinungen wird die Bauzustandsstufe 4 eingeschätzt.“

wird fortgesetzt

 

 

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